Bitte beachten Sie: Aufgrund der aktuellen Situation müssen bis voraussichtlich 7. März 2021 Frezeiteinrichtungen, Gastronomiebetriebe und der Einzelhandel (außer Geschäfte für den täglichen Bedarf) geschlossen bleiben, ausgenommen sind Abholung und Lieferung von Speisen. Beruflich bedingte Übernachtungen sind jederzeit möglich. Übernachtungen aus touristischen Zweck sind während diesem Zeitraum untersagt.