Bitte beachten Sie: Aufgrund der aktuellen Situation müssen derzeit Gastronomiebetriebe (innen), Freizeiteinrichtungen und Hotels für touristische Übernachtungen geschlossen bleiben. Beruflich bedingte Übernachtungen sind jederzeit möglich, sowie die Abholung und Lieferung von Speisen.
Inzidenzabhängige Öffnungen für den Einzelhandel, Museen und zoologische Gärten sind möglich. Schrittweise Öffnungen für die Kultureinrichtungen und die Außengastronomie sind frühestens ab dem 26. April möglich. Details und weitere Informationen finden Sie im FAQ auf "Zusammen&Miteinander".