Unsere Nürnberger sind geschützt!

Die Rezeptur der Nürnberger Bratwürste wurde bereits im Jahre 1313 vom Rat der Reichsstadt Nürnberg erstmals festgelegt und war von Anfang an auf beste Qualität des Ausgangsmaterials ("sweinen lentpraten") ausgerichtet.

Da Schweinehaltung in der Stadt kaum möglich ist, wurden die Schweine importiert. Weil die Schweine aus dem Umland nach Qualität und Quantität nicht ausreichten, wurden diese bald auch aus den Haupterzeugungsgebieten Böhmen, Polen und Ungarn eingeführt - ab 1891 über den größten Schlacht- und Viehhof Nordbayerns in Nürnberg. Auch heute bestimmt jeder Nürnberger Bratwursthersteller selbst, von woher er das Schweinefleisch, das seinen Qualitätsansprüchen genügt, bezieht. Ebenso sind die wesentlichen Bestandteile wie Schafsdärme, Salz, Majoran, Pfeffer sowie weitere Gewürze nach Wahl der Hersteller historisch kein Nürnberger Gewächs sondern dem blühenden Orienthandel, vorallem über Venedig, der Stadt zu verdanken.

Die Anerkennung als g.g.A. nach Europäischem Recht schützt seit 2003 dieses Wissen, die Kompetenz und die langjähirge Herstellungstradition Nürnbergs vor Missbrauch durch Hersteller ohne dieses Wissen, diese Kompetenz und diese Tradition. Deshalb ist es für diesen Schutz auch erforderlich, dass alle Verarbeitungsschritte in Nürnberg selbst erfolgen müssen.

Mit dem Status der geschützen geografischen Angabe (g.g.A.) reihen sich die Nürnberger Bratwürste ein in Spezialitäten wie Parmaschinken, Champagner oder Grana Padano und tragen neben dem offiziellen Zeichen der EU auch ihr eigenes Original-Siegel.

weiterempfehlen