Page 80 - Gruppenkatalog_2017_2018
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AGB VERMITTLUNGS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
FÜR GÄSTEFÜHRUNGEN
mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadt- 9. Versicherungen 11.3. Schweben zwischen dem Gast, bzw. dem
pläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führun- Auftraggeber und dem Gästeführer, bzw. der CTZ
9.1. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen
gen innerhalb von dem Rahmen der Gästeführungen Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder
enthalten Versicherungen zu Gunsten der Gäste, bzw.
besuchter Sehenswürdigkeiten sind bar zu bezahlen die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich
und nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, Verjährung gehemmt, bis der Gast, bzw. der Auftragge-
vereinbart ist.
wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung aus- ber oder der Gästeführer, bzw. die CTZ die Fortsetzung
9.2. Dem Gast, bzw. dem Auftraggeber wird der
drücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind. der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von
Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
5.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist (insbeson- einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende
ausdrücklich empfohlen.
dere im Hinblick einer nachträglichen Zahlung gegen der Hemmung ein.
Rechnungsstellung), ist die vereinbarte Vergütung 10. Führungszeiten, Obliegenheiten des Gastes
12. Gerichtsstand
der Gästeführung in bar zahlungsfällig. Schecks oder 10.1. Der Gast, bzw. der Gruppenauftraggeber ist
Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Die Bezahlung gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem 12.1. Soweit eine vollständige Bezahlung vor Ort an
den Gästeführer vereinbart ist, ist Erfüllungsort und
mit Vouchern (Berechtigungsgutscheinen) ist nur dann vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknum-
Gerichtsstand der Ort der Führung.
möglich, wenn diese von der CTZ ausgestellt und für mer anzugeben, unter der mit Ihnen im Falle außerge-
die jeweilige Führung gültig sind. Von Dritten ausge- wöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden 12.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber können Klagen
stellte Voucher sind nur bei einer entsprechenden kann. Die CTZ wird dem Gast, bzw. einer benannten gegen den Gästeführer, bzw. die CTZ nur an deren
ausdrücklichen Vereinbarung mit der CTZ gültig. Personen im Regelfall ebenfalls eine entsprechende allgemeinen Gerichtsstand erheben.
5.5. Die Honorare enthalten keine Mehrwertsteuer. Mobilfunknummer des ausführenden Gästeführers 12.3. Für Klagen des Gästeführers, bzw. der CTZ
mitteilen. gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der allge-
5.6. Soweit der Gästeführer zur Erbringung der verein-
barten Leistungen bereit und in der Lage ist und kein 10.2. Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich meine Gerichtsstand des Gastes, bzw. des Auftragge-
gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, so ist er bers maßgeblich. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder
des Gastes, bzw. des Auftraggebers begründet ist, verpflichtet, diese Verspätung dem Gästeführer spä- eine juristische Person des öffentlichen oder privaten
besteht ohne vollständige Bezahlung vor Beginn der testens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns Rechts oder hat der Gast, bzw. der Auftraggeber keinen
Führung kein Anspruch auf die vereinbarten Leistungen. der Führung mitzuteilen und den voraussichtlichen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist ausschließ-
Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. liche Gerichtsstand für Klagen des Gästeführers, bzw.
6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen der CTZ deren Wohn- bzw. Geschäftssitz.
Der Gästeführer kann einen verspäteten Beginn der
6.1. Nimmt der Gast, bzw. der Auftraggeber ohne Führung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv
Kündigungs- bzw. Rücktrittserklärung die vereinbarten unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn ------------------------------------------------------------------
Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer oder dadurch Folgeführen oder anderweitige zwingende ge- © Urheberrechtlich geschützt;
der CTZ zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht schäftliche oder private Termine des Gästeführers nicht Noll & Hütten Rechtsanwälte;
in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungs- eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr Stuttgart | München; 2004-2017
erbringung bereit und in der Lage ist, so besteht als 30 Minuten berechtigen den Gästeführer generell -------------------------------------------------------------------
kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter zur Absage der Führung.
Zahlungen.
10.3. Bei verspätetem Beginn der Führung wird
Adresse/Postanschrift:
6.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche das Honorar des Gästeführers ab dem vereinbarten
Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg
Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB): Die vereinbarte Führungsbeginn zu den vereinbarten oder allgemein
Verkehrsverein Nürnberg e.V.
Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf geltenden Honorarsätzen berechnet, soweit die Verspä-
Frauentorgraben 3/IV
Nachholung der Gästeführung besteht. Der Gästeführer tung nicht vom Gästeführer zu vertreten ist.
D-90443 Nürnberg
hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendun-
10.4. Der Gast, bzw. der Beauftragte des Gruppen- Telefon: +49 911 2336-0
gen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er
auftraggebers ist verpflichtet, etwaige Mängel der Telefax: +49 911 2336-166
durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten
Führung und der vereinbarten Leistungen sofort tourismus@nuernberg.de
Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig
gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe Vereinsregister Nr. 11 beim Amtsgericht Nürnberg
unterlässt.
zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder un-
vollständigen Leistungen des Gästeführers ergebenden
7. Kündigung und Rücktritt durch den Gast, bzw.
Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge
den Auftraggeber
unverschuldet unterbleibt.
7.1. Der Gast, bzw. der Aufraggeber kann den Auftrag
bis drei Arbeitstage (Mo. – Fr.) vor dem vereinbarten Ter- 10.5. Zu einem Abbruch, bzw. einer Kündigung der
min kostenfrei kündigen. Die Kündigung ist möglich per Führung nach Beginn der Führung sind der Gast,
Telefon, Fax oder E-Mail während der Dienstzeit unserer bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die
Geschäftsstelle (Tel. 0911/ 23 36 -123, Fax 0911/ 23 36 Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und
-166; Montag bis Donnerstag durchgehend 08:00 bis diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht
16:30 Uhr, Freitag 08:00 bis 15:00 Uhr). abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten
Abbruchs, bzw. einer Kündigung bleibt der Vergütungs-
7.2. Im Falle einer späteren Kündigung wird das
anspruch bestehen. Ziff. 6.2 gilt entsprechend.
vereinbarte Honorar in voller Höhe zahlungsfällig.
Die Regelung in Ziff. 6.2. gilt entsprechend. 10.6. Stadtrundfahrten können nur in Omnibussen Hinweis zum Datenschutz:
mit funktionierendem Mikrofon und Reiseleiter-Sitzplatz
8. Haftung des Gästeführers und der CTZ durchgeführt werden. Andernfalls ist der Gästeführer
8.1. Für die Haftung der CTZ wird auf Ziffer 1.2 dieser berechtigt, den Auftrag bei Fortbestand seines Vergü- Mit Ihrer Bestellung willigen Sie ein, dass wir
Bedingungen verwiesen. tungsanspruchs (Ziff. 6.2 gilt entsprechend) abzulehnen. die von Ihnen genannten personenbezogenen
8.2. Eine Haftung des Gästeführers für Schäden, die 11. Verjährung Daten verarbeiten, speichern und zur Auftrag-
nicht Körperschäden sind ist ausgeschlossen, soweit sabwicklung nutzen und gegebenenfalls an
11.1. Ansprüche des Gastes, bzw. des Auftraggebers
ein Schaden vom Gästeführer nicht vorsätzlich oder
gegenüber dem Gästeführer, bzw. der CTZ, gleich aus Dritte weitergeben dürfen. Eine Nutzung oder
grobfahrlässig verursacht wurde.
welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte darüber
8.3. Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maß- Ansprüche des Gastes, bzw. des Auftraggebers aus hinaus erfolgt nicht. Sie können der Nutzung
nahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrie- unerlaubter Handlung - verjähren in einem Jahr.
ben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit
11.2. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres,
oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung widersprechen. Hierzu genügt eine kurze
in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast,
besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung Nachricht per Post oder per E-Mail an:
bzw. der Auftraggeber von den Umständen, die den
des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung des
Anspruch gegen den Gästeführer, bzw. die CTZ begrün- datenschutz@ctz-nuernberg.de
Gästeführers ursächlich oder mitursächlich war.
den und diesen selbst als Anspruchsgegner Kenntnis
erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.