Page 80 - Gruppenkatalog_2017_2018
P. 80

AGB             VERMITTLUNGS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
                     FÜR GÄSTEFÜHRUNGEN


     mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadt-  9. Versicherungen  11.3. Schweben zwischen dem Gast, bzw. dem
     pläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führun-                      Auftraggeber und dem Gästeführer, bzw. der CTZ
                                          9.1. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen
     gen innerhalb von dem Rahmen der Gästeführungen                          Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder
                                          enthalten Versicherungen zu Gunsten der Gäste, bzw.
     besuchter Sehenswürdigkeiten sind bar zu bezahlen                        die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
                                          des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich
     und nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen,                       Verjährung gehemmt, bis der Gast, bzw. der Auftragge-
                                          vereinbart ist.
     wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung aus-                      ber oder der Gästeführer, bzw. die CTZ die Fortsetzung
                                          9.2. Dem Gast, bzw. dem Auftraggeber wird der
     drücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.                    der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von
                                          Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
     5.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist (insbeson-                     einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende
                                          ausdrücklich empfohlen.
     dere im Hinblick einer nachträglichen Zahlung gegen                      der Hemmung ein.
     Rechnungsstellung), ist die vereinbarte Vergütung   10. Führungszeiten, Obliegenheiten des Gastes
                                                                              12. Gerichtsstand
     der Gästeführung in bar zahlungsfällig. Schecks oder   10.1. Der Gast, bzw. der Gruppenauftraggeber ist
     Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Die Bezahlung   gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem   12.1. Soweit eine vollständige Bezahlung vor Ort an
                                                                              den Gästeführer vereinbart ist, ist Erfüllungsort und
     mit Vouchern (Berechtigungsgutscheinen) ist nur dann  vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknum-
                                                                              Gerichtsstand der Ort der Führung.
     möglich, wenn diese von der CTZ ausgestellt und für   mer anzugeben, unter der mit Ihnen im Falle außerge-
     die jeweilige Führung gültig sind. Von Dritten ausge-  wöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden   12.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber können Klagen
     stellte Voucher sind nur bei einer entsprechenden   kann. Die CTZ wird dem Gast, bzw. einer benannten   gegen den Gästeführer, bzw. die CTZ nur an deren
     ausdrücklichen Vereinbarung mit der CTZ gültig.  Personen im Regelfall ebenfalls eine entsprechende   allgemeinen Gerichtsstand erheben.
     5.5. Die Honorare enthalten keine Mehrwertsteuer.  Mobilfunknummer des ausführenden Gästeführers   12.3. Für Klagen des Gästeführers, bzw. der CTZ
                                          mitteilen.                          gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der allge-
     5.6. Soweit der Gästeführer zur Erbringung der verein-
     barten Leistungen bereit und in der Lage ist und kein   10.2. Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich   meine Gerichtsstand des Gastes, bzw. des Auftragge-
     gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht  einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, so ist er   bers maßgeblich. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder
     des Gastes, bzw. des Auftraggebers begründet ist,   verpflichtet, diese Verspätung dem Gästeführer spä-  eine juristische Person des öffentlichen oder privaten
     besteht ohne vollständige Bezahlung vor Beginn der   testens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns   Rechts oder hat der Gast, bzw. der Auftraggeber keinen
     Führung kein Anspruch auf die vereinbarten Leistungen.  der Führung mitzuteilen und den voraussichtlichen   allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist ausschließ-
                                          Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen.   liche Gerichtsstand für Klagen des Gästeführers, bzw.
     6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen                                   der CTZ deren Wohn- bzw. Geschäftssitz.
                                          Der Gästeführer kann einen verspäteten Beginn der
     6.1. Nimmt der Gast, bzw. der Auftraggeber ohne   Führung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv
     Kündigungs- bzw. Rücktrittserklärung die vereinbarten   unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn   ------------------------------------------------------------------
     Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer oder   dadurch Folgeführen oder anderweitige zwingende ge-  © Urheberrechtlich geschützt;
     der CTZ zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht   schäftliche oder private Termine des Gästeführers nicht  Noll & Hütten Rechtsanwälte;
     in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungs-  eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr  Stuttgart | München; 2004-2017
     erbringung bereit und in der Lage ist, so besteht   als 30 Minuten berechtigen den Gästeführer generell   -------------------------------------------------------------------
     kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter   zur Absage der Führung.
     Zahlungen.
                                          10.3. Bei verspätetem Beginn der Führung wird
                                                                              Adresse/Postanschrift:
     6.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche   das Honorar des Gästeführers ab dem vereinbarten
                                                                              Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg
     Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB): Die vereinbarte   Führungsbeginn zu den vereinbarten oder allgemein
                                                                              Verkehrsverein Nürnberg e.V.
     Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf  geltenden Honorarsätzen berechnet, soweit die Verspä-
                                                                              Frauentorgraben 3/IV
     Nachholung der Gästeführung besteht. Der Gästeführer  tung nicht vom Gästeführer zu vertreten ist.
                                                                              D-90443 Nürnberg
     hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendun-
                                          10.4. Der Gast, bzw. der Beauftragte des Gruppen-  Telefon: +49 911 2336-0
     gen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er
                                          auftraggebers ist verpflichtet, etwaige Mängel der   Telefax: +49 911 2336-166
     durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten
                                          Führung und der vereinbarten Leistungen sofort   tourismus@nuernberg.de
     Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig
                                          gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe   Vereinsregister Nr. 11 beim Amtsgericht Nürnberg
     unterlässt.
                                          zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder un-
                                          vollständigen Leistungen des Gästeführers ergebenden
     7. Kündigung und Rücktritt durch den Gast, bzw.
                                          Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge
     den Auftraggeber
                                          unverschuldet unterbleibt.
     7.1. Der Gast, bzw. der Aufraggeber kann den Auftrag
     bis drei Arbeitstage (Mo. – Fr.) vor dem vereinbarten Ter-  10.5. Zu einem Abbruch, bzw. einer Kündigung der
     min kostenfrei kündigen. Die Kündigung ist möglich per   Führung nach Beginn der Führung sind der Gast,
     Telefon, Fax oder E-Mail während der Dienstzeit unserer   bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die
     Geschäftsstelle (Tel. 0911/ 23 36 -123, Fax 0911/ 23 36   Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und
     -166; Montag bis Donnerstag durchgehend 08:00 bis   diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht
     16:30 Uhr, Freitag 08:00 bis 15:00 Uhr).  abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten
                                          Abbruchs, bzw. einer Kündigung bleibt der Vergütungs-
     7.2. Im Falle einer späteren Kündigung wird das
                                          anspruch bestehen. Ziff. 6.2 gilt entsprechend.
     vereinbarte Honorar in voller Höhe zahlungsfällig.
     Die Regelung in Ziff. 6.2. gilt entsprechend.  10.6. Stadtrundfahrten können nur in Omnibussen   Hinweis zum Datenschutz:
                                          mit funktionierendem Mikrofon und Reiseleiter-Sitzplatz
     8. Haftung des Gästeführers und der CTZ  durchgeführt werden. Andernfalls ist der Gästeführer
     8.1. Für die Haftung der CTZ wird auf Ziffer 1.2 dieser   berechtigt, den Auftrag bei Fortbestand seines Vergü-  Mit Ihrer Bestellung willigen Sie ein, dass wir
     Bedingungen verwiesen.               tungsanspruchs (Ziff. 6.2 gilt entsprechend) abzulehnen.  die von Ihnen genannten personenbezogenen
     8.2. Eine Haftung des Gästeführers für Schäden, die   11. Verjährung       Daten verarbeiten, speichern und zur Auftrag-
     nicht Körperschäden sind ist ausgeschlossen, soweit                        sabwicklung nutzen und gegebenenfalls an
                                          11.1. Ansprüche des Gastes, bzw. des Auftraggebers
     ein Schaden vom Gästeführer nicht vorsätzlich oder
                                          gegenüber dem Gästeführer, bzw. der CTZ, gleich aus   Dritte weitergeben dürfen. Eine Nutzung oder
     grobfahrlässig verursacht wurde.
                                          welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der   Weitergabe Ihrer Daten an Dritte darüber
     8.3. Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maß-  Ansprüche des Gastes, bzw. des Auftraggebers aus   hinaus erfolgt nicht. Sie können der Nutzung
     nahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrie-  unerlaubter Handlung - verjähren in einem Jahr.
     ben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten                         Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit
                                          11.2. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres,
     oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung                        widersprechen. Hierzu genügt eine kurze
                                          in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast,
     besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung                       Nachricht per Post oder per E-Mail an:
                                          bzw. der Auftraggeber von den Umständen, die den
     des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung des
                                          Anspruch gegen den Gästeführer, bzw. die CTZ begrün-  datenschutz@ctz-nuernberg.de
     Gästeführers ursächlich oder mitursächlich war.
                                          den und diesen selbst als Anspruchsgegner Kenntnis
                                          erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
   75   76   77   78   79   80