Page 77 - Gruppenkatalog_2017_2018
P. 77
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
tourismus.nuernberg.de
Gültig bis 30.06.2018
Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen
für Beherbergungsleistungen
Vermittlungs- und Vertragsbedingungen
für Gästeführungen
AGB GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN
FÜR BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN
Sehr geehrte Gäste der Stadt Nürnberg, Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmun- lungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf
die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen gen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher
werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Gast- Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein
aufnahmevertrages, der im Buchungsfalle zwischen bleibt hiervon unberührt. Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
Ihnen und dem gewerblichen Beherbergungsbetrieb,
2. Vertragsschluss 2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,
Ferienwohnungs- oder Privatvermieter – nachstehend schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
einheitlich „Gastgeber“ genannt – zu Stande kommt. 2.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den
Sie regeln gleichzeitig das Vermittlungsverhältnis a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
zwischen Ihnen und der Congress- und Touris- der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der b) Bei Buchungen durch Firmen, Reisebüros, Reise-
mus-Zentrale Nürnberg – nachstehend „CTZ“ Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der veranstalter, Vereine, Volkshochschulen, Schulen,
abgekürzt. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahme- Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterun- Schulklassen oder anderen Gruppen ist Auftragge-
bedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig gen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. ber und damit Vertragspartner des Gastgebers und
durch. b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen Zahlungspflichtiger die jeweilige Institution, soweit
wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den
1. Stellung der CTZ; Geltungsbereich dieser mit dem Gastgeber nicht ausdrücklich vereinbart ist,
gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9
Vertragsbedingungen dass die buchende Person lediglich als Vertreter der
BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz
Gruppenmitglieder auftritt.
1.1. Die CTZ ist Betreiber der jeweiligen Internetauf- (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails,
c) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annah-
tritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeber- über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) so-
meerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung)
verzeichnisse. Soweit die CTZ Unterkünfte vermittelt, wie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden,
beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass
hat sie zusätzlich die Stellung eines Reisevermittlers. kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die
auch mündliche und telefonische Bestätigungen
gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnah-
1.2. Die CTZ ist in keinem Fall Vertragspartner des für den Gast und den Gastgeber rechtsverbind-
me von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu
im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnah- lich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast
auch Ziff. 6 dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein
mevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbe-
Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnah-
des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die stätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung
mevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlos-
Leistungserbringung selbst sowie für Leistungs- der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche
sen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhand-
mängel. Eine etwaige Haftung der CTZ aus dem
Fortsetzung nächste Seite