Page 77 - Gruppenkatalog_2017_2018
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Allgemeine




     Geschäftsbedingungen




                                                                               tourismus.nuernberg.de
     Gültig bis 30.06.2018







        Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen
        für Beherbergungsleistungen



        Vermittlungs- und Vertragsbedingungen
        für Gästeführungen















     AGB             GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN
                     FÜR BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN


     Sehr geehrte Gäste der Stadt Nürnberg,  Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmun-  lungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf
     die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen   gen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über   vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher
     werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Gast-  Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr   geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein
     aufnahmevertrages, der im Buchungsfalle zwischen   bleibt hiervon unberührt.   Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
     Ihnen und dem gewerblichen Beherbergungsbetrieb,
                                         2. Vertragsschluss                   2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,
     Ferienwohnungs- oder Privatvermieter – nachstehend                       schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
     einheitlich „Gastgeber“ genannt – zu Stande kommt.  2.1. Für alle Buchungsarten gilt:   a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den
     Sie regeln gleichzeitig das Vermittlungsverhältnis   a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und   Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
     zwischen Ihnen und der Congress- und Touris-  der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der   b) Bei Buchungen durch Firmen, Reisebüros, Reise-
     mus-Zentrale Nürnberg – nachstehend „CTZ“   Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der   veranstalter, Vereine, Volkshochschulen, Schulen,
     abgekürzt. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahme-  Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterun-  Schulklassen oder anderen Gruppen ist Auftragge-
     bedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig  gen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.  ber und damit Vertragspartner des Gastgebers und
     durch.                              b)  Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen   Zahlungspflichtiger die jeweilige Institution, soweit
                                         wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den
     1. Stellung der CTZ; Geltungsbereich dieser                              mit dem Gastgeber nicht ausdrücklich vereinbart ist,
                                         gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9
     Vertragsbedingungen                                                      dass die buchende Person lediglich als Vertreter der
                                         BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz
                                                                              Gruppenmitglieder auftritt.
     1.1. Die CTZ ist Betreiber der jeweiligen Internetauf-  (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails,
                                                                              c) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annah-
     tritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeber-  über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) so-
                                                                              meerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung)
     verzeichnisse. Soweit die CTZ Unterkünfte vermittelt,   wie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden,
                                                                              beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass
     hat sie zusätzlich die Stellung eines Reisevermittlers.  kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die
                                                                              auch mündliche und telefonische Bestätigungen
                                         gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnah-
     1.2. Die CTZ ist in keinem Fall Vertragspartner des                      für den Gast und den Gastgeber rechtsverbind-
                                         me von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu
     im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnah-                         lich sind. Im Regelfall  wird der Gastgeber dem Gast
                                         auch Ziff. 6 dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein
     mevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben                      bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbe-
                                         Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnah-
     des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die                        stätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung
                                         mevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlos-
     Leistungserbringung selbst sowie für Leistungs-                          der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche
                                         sen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhand-
     mängel. Eine etwaige Haftung der CTZ aus dem
                                                                                              Fortsetzung nächste Seite
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