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AGB  GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN   AGB    VERMITTLUNGS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
 FÜR BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN
                                                         FÜR GÄSTEFÜHRUNGEN

 oder telefonische Buchungen durch den Gast führen   Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsen- direkt über die verspätete Ankunft und die voraussicht-  denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber   Sehr geehrte Gäste,  für sämtliche Verpflichtungen der späteren Teilnehmer
 bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder   de zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.  liche Anreisezeit informiert werden.  verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch   die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln einer-  unmittelbar persönlich einzustehen, soweit er diese
 telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber   4.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine   b) Eine garantierte Buchung ist nur mit Eingabe   ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse   seits das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkehrsver-  Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
 jedoch auch dann zum verbindlichen Vertrag-  von Kreditkartendaten möglich. In diesem Fall wird   des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast   ein Nürnberg e.V. (Congress- und Tourismus-Zentrale   Erklärung übernommen hat.
 Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der
 sabschluss, wenn dem Gast die entsprechende   Buchung vom Hotel bis 08:00 Uhr des Folgetages   aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts   Nürnberg), Frauentorgraben 3, 90443 Nürnberg, nach-
 Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen                          3.5. Der Dienstvertrag über die Gästeführung kommt
 schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbe-  aufrechterhalten und die Unterkunft freigehalten. Bei   objektiv unzumutbar ist.  folgend „CTZ“ und Ihnen, nachstehend „der Gast“,
 verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung                        durch die Bestätigung zustande, welche die CTZ als
 stätigung nicht zugeht.   nichts anderes vereinbart ist.   garantierten Buchungen ist ein kostenfreier Rücktritt   8. Haftungsbeschränkung  bzw. dem Auftraggeber der Gästeführung in Bezug   Vermittler des Gästeführers vornimmt. Sie bedarf
 d) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen   nur möglich, wenn diesbezüglich mit dem Gastgeber   auf die Vermittlung der angebotenen Führungen,   keiner bestimmten Form. Im Regelfall wird die CTZ,
 Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin,   4.3. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich.   eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.   8.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastauf-  andererseits das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und   ausgenommen bei sehr kurzfristigen Buchungen, dem
 Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies
 abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein   6.2. Soweit eine garantierte Buchung nach Ziffer   nahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht   dem von der CTZ vermittelten Gästeführer. Sie werden,   Gast, bzw. dem Auftraggeber jedoch eine schriftliche
 vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aus-
 verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers   2.1 lit. b) erfolgt und gegebenenfalls ein für eine   aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der   soweit rechtswirksam einbezogen, Inhalt des Dienst-  Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln.
 hang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende
 an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um   kostenlose Stornierung vereinbartes Rücktrittsrecht   Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit   leistungsvertrags, der im Falle Ihrer Buchung zwischen   Bei verbindlichen telefonischen Buchungen ist die
 sind nicht durch Überweisung möglich.
 eine unverbindliche Auskunft über verfügbare   nicht oder nicht fristgerecht ausgeübt worden ist oder   sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässi-  Ihnen und dem Gästeführer zu Stande kommt. Lesen   Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom
 Unterkunft und Preise handelt. In diesen Fällen   4.4. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung  der Aufenthalt bei der Standardbuchung angetreten   gen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines der   Sie daher bitte diese Bedingungen aufmerksam durch.  Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungs-
 kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechen-  trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemesse-  ist, bleibt Im Falle des Rücktritts, der Nichtanreise oder   gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des   bestätigung und einer etwa vereinbarten Vorauszah-
 den Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu   ner Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb   der vorzeitigen Abreise der Anspruch des Gastgebers   Gastgebers beruht.   1. Stellung der CTZ  lung.
 Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer  der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit   auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises für   8.2. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörun-  1.1. Die CTZ ist ausschließlich Vermittler des Vertrages
 im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Ein-  er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen   die vereinbarte Aufenthaltsdauer einschließlich des   gen im Zusammenhang mit Leistungen, die während   zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber der Füh-  4. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt
 schränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch   bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches   Verpflegungsanteils, bestehen. Mit dem Zahlungsan-  des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremd-  rung und dem ausführenden Gästeführer.  4.1. Die geschuldete Leistung des Gästeführers be-
 ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder  oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes   spruch, welcher dem Gastgeber zusteht, kann dieser   leistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,   1.2. Die CTZ haftet daher nicht für Leistungen,   steht aus der Durchführung der Gästeführung entspre-
 Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.   besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurück-  im Falle einer entsprechenden Ermächtigung die Kre-  Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen,   Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit   chend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich
 zutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5
 2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt   ditkarte des Gastgebers belasten. Der Gastgeber hat   Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen   der Führung. Eine etwaige Haftung der CTZ aus dem   getroffenen Vereinbarungen.
 dieser Bedingungen zu fordern.
 für den Vertragsabschluss:  sich Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung   usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die   Vermittlungsverhältnis bleibt hiervon unberührt.  4.2. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich verein-
 a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)   5. An- und Abreise  der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen   vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der   2. Stellung des Gästeführers, anzuwendende   bart ist, ist die Durchführung der Gästeführung nicht
 „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem   zu lassen.   Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Aus-  durch einen bestimmten Gästeführer geschuldet. Viel-
 5.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten   Rechtsvorschriften
 Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages   6.3. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines   schreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich   mehr obliegt die Auswahl des jeweiligen Gästeführers
 Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens
 verbindlich an.   gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung   als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.  2.1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gästefüh-  nach Maßgabe der erforderlichen Qualifikation der CTZ.
 bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
 b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch   zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksich-  rer und dem Gast, bzw. dem Auftraggeber der Führung
 5.2. Für spätere Anreisen gilt:  9. Alternative Streitbeilegung;    finden in erster Linie die mit dem Gästeführer getrof-  4.3. Auch im Falle der Benennung oder ausdrückliche
 Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“   tigung des besonderen Charakters der gebuchten   Rechtswahl und Gerichtsstand  Vereinbarung einer bestimmten Person des Gäste-
 begründet keinen Anspruch des Gastes auf das   a) Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber spätestens   Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer)   fenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vermittlungs-   führers bleibt es vorbehalten, diesen im Falle eines
 Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages   bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt   um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu   9.1. Der Gastgeber weist im Hinblick auf das Gesetz   und Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen   zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere
 entsprechend seiner Buchungsangaben.   Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder   bemühen.  über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass   Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB   wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten
 c) Der Gastaufnahmevertrag kommt mit Zugang und   die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten   6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten   bei Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen   Anwendung.
 erst an einem Folgetag beziehen will.   wesentliche Bestimmungen dieses Gesetzes noch nicht   und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.
 Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm   Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwen-  2.2. Soweit in zwingenden internationalen oder eu-
 b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der   in Kraft getreten waren. Der Gastgeber nimmt derzeit   4.4. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt
 des Gastes zu Stande (Buchung in Echtzeit). Dem   dungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den   roparechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsver-
 Gast wird die Möglichkeit zur Speicherung und zum   Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu   Beherbergungsbetrieb die folgenden Beträge zu bezah-  nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung   hältnis anzuwenden sind, nichts anderes bestimmt ist,   sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich
 Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten.   belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die   len, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unter-  teil. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur   findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis   getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusiche-
 Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist   Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanrei-  kunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten):   Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser   mit dem Gästeführer und der CTZ ausschließlich deut-  rungen Dritter (insbesondere Reisebüros, Beherber-
 se des Gastes in diesem Gastaufnahmebedingungen   Gastaufnahmebedingungen für den Gastgeber ver-  gungsbetriebe, Beförderungsunternehmen) zum Um-
 jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese   Bei Ferienwohnungen/Unterkünften   sches Recht Anwendung.
 entsprechend.   pflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter        fang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch
 Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck   ohne Verpflegung        90%
 c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund   Form informiert. Für alle Gastaufnahmeverträge, die   3. Vertragsschluss, Stellung eines Gruppenauf-  zu Leistungsbeschreibung oder den mit der CTZ und/
 nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine   Bei Übernachtung/Frühstück     80%
 Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail,   verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch   Bei Halbpension         70%  im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden,   traggebers  oder dem Gästeführer getroffenen Vereinbarungen
 E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang   nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt   Bei Vollpension         60%  wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Platt-  3.1. Mit seiner Buchung, die schriftlich, per Fax, per   stehen, sind für die CTZ und den Gästeführer nicht
 einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungs-  bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesem Gastauf-  form http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.  E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der   verbindlich.
 nahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für   6.5. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten,   Gast, bzw. der Auftraggeber dem jeweiligen Gäste-
 bestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die   9.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast-  4.5. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich
 solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gast-  dem Gastgeber nachzuweisen, dass dessen erspar-
 Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.  geber und dem Gast findet ausschließlich deutsches   führer, dieser vertreten durch die CTZ als Vermittler,   ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer aus-
 geber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder   te Aufwendungen höher sind, als die vorstehend   Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonsti-  den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der   drücklichen Vereinbarung mit der CTZ als Vermittler
 3. Preise und Leistungen  gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der  berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige   ge Rechtsverhältnis.  Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige   des Gästeführers oder dem Gästeführer selbst. Diese
 3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeber-  Nichtbelegung einzustehen hat.   Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden   9.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz   Führung und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.  sollte bei Änderungen bis 3 Arbeitstagen vor Füh-
 verzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet)   5.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat   hat bzw. der Gastgeber bzw. der Gastgeber Einkünfte   verklagen.  3.2. Im Falle einer elektronischen Buchung bestätigt   rungsbeginn aus Beweisgründen in schriftlicher Form
 angegebenen Preise sind Endpreise und schließen   zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinba-  aus einer anderweitigen Verwendung erhalten hat.   die CTZ dem Gast, bzw. dem Auftraggeber unver-  getroffen werden.
 die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten   rung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu er-  Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast bzw.   9.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist   züglich auf elektronischem Wege den Eingang seiner   4.6. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von
 ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders   folgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft   der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend   dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste,   Buchung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine   dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die
 angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen   kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergü-  geringeren Betrag zu bezahlen.  die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen   Buchungsbestätigung dar und begründet keinen   nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbe-
 sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für   tung verlangen. Die Geltendmachung eines weiterge-  6.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-  oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren   Anspruch auf das Zustandekommen des Vertrages mit   sondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der
 verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B.   henden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.   versicherung wird dringend empfohlen.   Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort   einem Gästeführer.  Führung) und vom Gästeführer nicht wider Treu und
 Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und   Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des   6.7. Rücktrittserklärungen sollen an Werktagen (ohne   im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz   3.3. Erfolgt die Buchung durch einen in diesen Be-  Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
 Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in   Unterkunftsbetriebs des Gastgebers nach 12:00 Uhr   Samstage) zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr, freitags   oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage-  dingungen als „Gruppenauftraggeber“ bezeichneten   die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt-
 Anspruch genommen werden.  des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüg-  zwischen 8:00 Uhr und 15:00 Uhr ausschließlich direkt   erhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der   Dritten, also eine Institution oder ein Unternehmen   zuschnitt der Führung nicht beeinträchtigen.
 3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen   lichen allgemeinen Hinweis des Gastgebers oder einer   an die CTZ gerichtet werden, außerhalb dieser Zeit   Sitz des Gastgebers vereinbart.  (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein,   4.7. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-An-
 ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der   mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.   ausschließlich direkt an den Gastgeber.   9.5. Die Bestimmungen Ziff. 9.2 bis 9.4 gelten nicht,   Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur,
     wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht                       gaben.
 Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft
 6. Rücktritt und Nichtanreise  7. Pflichten des Gastes;    abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union   Reisebüro) so ist dieser als alleiniger Auftraggeber
 und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungs-  Vertragspartner der CTZ im Rahmen des Vermittlungs-  5. Preise und Zahlung
 grundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen   6.1.  Für Rücktritt und Nichtanreise gilt, abhängig von   Kündigung durch den Gast  oder andere internationale Bestimmungen anwendbar   vertrages, bzw. des Gästeführer im Rahmen des Dienst-  5.1. Die vereinbarten Preise schließen die Durchfüh-
 ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.   der vom Gastgeber gewählten Buchungsart:  7.1. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftre-  sind.   leistungsvertrages, soweit er nach den getroffenen   rung der Gästeführung und zusätzlich ausgeschriebe-
 a) Bei der Standard-Buchung wird die Buchung vom   tende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen
 4. Zahlung  Hotel grundsätzlich bis 18.00 Uhr Ortszeit aufrecht-  und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelan-  Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäft-  ner oder vereinbarter Leistungen ein.
 4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung   erhalten. Bei Nicht-Anreise bis 18.00 Uhr Ortszeit   zeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des   licher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den   5.2. Bei Stadtführungen, die ausschließlich zu Fuß
                                          Gruppenauftraggeber trifft in diesem Fall die volle
 richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem   wird die Buchung vom Hotel für den Gast kostenfrei   Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.  Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung   vorgenommen werden, beträgt die maximale Teilneh-
 Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestäti-  aufgehoben. Ein Anspruch auf Unterbringung besteht   7.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen   oder eventueller Rücktrittskosten.  merzahl pro Gästeführer 25 Personen. Das trifft auch
 gung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere   danach nicht mehr. Verzögert sich die Anreise des Gas-  Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat   auf kombinierte Bus/Fußführungen zu.
 Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der ge-  tes so, dass seine Ankunft erst nach 18.00 Uhr Ortszeit   dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige   3.4. Ist ausdrücklich vereinbart, dass der Gruppen-  5.3. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten, Kurtaxe und
 samte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für   erfolgen kann, so muss das Hotel vom Buchenden/Gast   auftraggeber die Buchung als rechtsgeschäftlicher   Fremdenverkehrsabgaben sowie Beförderungskosten
 eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei
                                          Vertreter der späteren Teilnehmer vornimmt, so hat er
                                                                                                Fortsetzung nächste Seite
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