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AGB GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN AGB VERMITTLUNGS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
FÜR BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN
FÜR GÄSTEFÜHRUNGEN
oder telefonische Buchungen durch den Gast führen Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsen- direkt über die verspätete Ankunft und die voraussicht- denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber Sehr geehrte Gäste, für sämtliche Verpflichtungen der späteren Teilnehmer
bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder de zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen. liche Anreisezeit informiert werden. verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln einer- unmittelbar persönlich einzustehen, soweit er diese
telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber 4.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine b) Eine garantierte Buchung ist nur mit Eingabe ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse seits das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkehrsver- Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
jedoch auch dann zum verbindlichen Vertrag- von Kreditkartendaten möglich. In diesem Fall wird des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast ein Nürnberg e.V. (Congress- und Tourismus-Zentrale Erklärung übernommen hat.
Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der
sabschluss, wenn dem Gast die entsprechende Buchung vom Hotel bis 08:00 Uhr des Folgetages aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts Nürnberg), Frauentorgraben 3, 90443 Nürnberg, nach-
Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen 3.5. Der Dienstvertrag über die Gästeführung kommt
schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbe- aufrechterhalten und die Unterkunft freigehalten. Bei objektiv unzumutbar ist. folgend „CTZ“ und Ihnen, nachstehend „der Gast“,
verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung durch die Bestätigung zustande, welche die CTZ als
stätigung nicht zugeht. nichts anderes vereinbart ist. garantierten Buchungen ist ein kostenfreier Rücktritt 8. Haftungsbeschränkung bzw. dem Auftraggeber der Gästeführung in Bezug Vermittler des Gästeführers vornimmt. Sie bedarf
d) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen nur möglich, wenn diesbezüglich mit dem Gastgeber auf die Vermittlung der angebotenen Führungen, keiner bestimmten Form. Im Regelfall wird die CTZ,
Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, 4.3. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. 8.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastauf- andererseits das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und ausgenommen bei sehr kurzfristigen Buchungen, dem
Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies
abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein 6.2. Soweit eine garantierte Buchung nach Ziffer nahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht dem von der CTZ vermittelten Gästeführer. Sie werden, Gast, bzw. dem Auftraggeber jedoch eine schriftliche
vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aus-
verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers 2.1 lit. b) erfolgt und gegebenenfalls ein für eine aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der soweit rechtswirksam einbezogen, Inhalt des Dienst- Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln.
hang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende
an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um kostenlose Stornierung vereinbartes Rücktrittsrecht Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit leistungsvertrags, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Bei verbindlichen telefonischen Buchungen ist die
sind nicht durch Überweisung möglich.
eine unverbindliche Auskunft über verfügbare nicht oder nicht fristgerecht ausgeübt worden ist oder sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässi- Ihnen und dem Gästeführer zu Stande kommt. Lesen Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom
Unterkunft und Preise handelt. In diesen Fällen 4.4. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung der Aufenthalt bei der Standardbuchung angetreten gen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines der Sie daher bitte diese Bedingungen aufmerksam durch. Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungs-
kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechen- trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemesse- ist, bleibt Im Falle des Rücktritts, der Nichtanreise oder gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des bestätigung und einer etwa vereinbarten Vorauszah-
den Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu ner Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der vorzeitigen Abreise der Anspruch des Gastgebers Gastgebers beruht. 1. Stellung der CTZ lung.
Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises für 8.2. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörun- 1.1. Die CTZ ist ausschließlich Vermittler des Vertrages
im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Ein- er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen die vereinbarte Aufenthaltsdauer einschließlich des gen im Zusammenhang mit Leistungen, die während zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber der Füh- 4. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt
schränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches Verpflegungsanteils, bestehen. Mit dem Zahlungsan- des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremd- rung und dem ausführenden Gästeführer. 4.1. Die geschuldete Leistung des Gästeführers be-
ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes spruch, welcher dem Gastgeber zusteht, kann dieser leistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, 1.2. Die CTZ haftet daher nicht für Leistungen, steht aus der Durchführung der Gästeführung entspre-
Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt. besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurück- im Falle einer entsprechenden Ermächtigung die Kre- Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit chend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich
zutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5
2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt ditkarte des Gastgebers belasten. Der Gastgeber hat Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen der Führung. Eine etwaige Haftung der CTZ aus dem getroffenen Vereinbarungen.
dieser Bedingungen zu fordern.
für den Vertragsabschluss: sich Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die Vermittlungsverhältnis bleibt hiervon unberührt. 4.2. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich verein-
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) 5. An- und Abreise der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der 2. Stellung des Gästeführers, anzuwendende bart ist, ist die Durchführung der Gästeführung nicht
„zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem zu lassen. Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Aus- durch einen bestimmten Gästeführer geschuldet. Viel-
5.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Rechtsvorschriften
Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages 6.3. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines schreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich mehr obliegt die Auswahl des jeweiligen Gästeführers
Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens
verbindlich an. gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 2.1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gästefüh- nach Maßgabe der erforderlichen Qualifikation der CTZ.
bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksich- rer und dem Gast, bzw. dem Auftraggeber der Führung
5.2. Für spätere Anreisen gilt: 9. Alternative Streitbeilegung; finden in erster Linie die mit dem Gästeführer getrof- 4.3. Auch im Falle der Benennung oder ausdrückliche
Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ tigung des besonderen Charakters der gebuchten Rechtswahl und Gerichtsstand Vereinbarung einer bestimmten Person des Gäste-
begründet keinen Anspruch des Gastes auf das a) Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber spätestens Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) fenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vermittlungs- führers bleibt es vorbehalten, diesen im Falle eines
Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu 9.1. Der Gastgeber weist im Hinblick auf das Gesetz und Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere
entsprechend seiner Buchungsangaben. Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder bemühen. über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten
c) Der Gastaufnahmevertrag kommt mit Zugang und die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten 6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten bei Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen Anwendung.
erst an einem Folgetag beziehen will. wesentliche Bestimmungen dieses Gesetzes noch nicht und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.
Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwen- 2.2. Soweit in zwingenden internationalen oder eu-
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der in Kraft getreten waren. Der Gastgeber nimmt derzeit 4.4. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt
des Gastes zu Stande (Buchung in Echtzeit). Dem dungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den roparechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsver-
Gast wird die Möglichkeit zur Speicherung und zum Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu Beherbergungsbetrieb die folgenden Beträge zu bezah- nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung hältnis anzuwenden sind, nichts anderes bestimmt ist, sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich
Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die len, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unter- teil. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusiche-
Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanrei- kunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten): Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser mit dem Gästeführer und der CTZ ausschließlich deut- rungen Dritter (insbesondere Reisebüros, Beherber-
se des Gastes in diesem Gastaufnahmebedingungen Gastaufnahmebedingungen für den Gastgeber ver- gungsbetriebe, Beförderungsunternehmen) zum Um-
jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Bei Ferienwohnungen/Unterkünften sches Recht Anwendung.
entsprechend. pflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter fang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch
Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck ohne Verpflegung 90%
c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund Form informiert. Für alle Gastaufnahmeverträge, die 3. Vertragsschluss, Stellung eines Gruppenauf- zu Leistungsbeschreibung oder den mit der CTZ und/
nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch Bei Halbpension 70% im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, traggebers oder dem Gästeführer getroffenen Vereinbarungen
E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt Bei Vollpension 60% wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Platt- 3.1. Mit seiner Buchung, die schriftlich, per Fax, per stehen, sind für die CTZ und den Gästeführer nicht
einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungs- bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesem Gastauf- form http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen. E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der verbindlich.
nahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für 6.5. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, Gast, bzw. der Auftraggeber dem jeweiligen Gäste-
bestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die 9.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast- 4.5. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich
solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gast- dem Gastgeber nachzuweisen, dass dessen erspar-
Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages. geber und dem Gast findet ausschließlich deutsches führer, dieser vertreten durch die CTZ als Vermittler, ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer aus-
geber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder te Aufwendungen höher sind, als die vorstehend Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonsti- den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der drücklichen Vereinbarung mit der CTZ als Vermittler
3. Preise und Leistungen gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige ge Rechtsverhältnis. Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige des Gästeführers oder dem Gästeführer selbst. Diese
3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeber- Nichtbelegung einzustehen hat. Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden 9.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz Führung und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an. sollte bei Änderungen bis 3 Arbeitstagen vor Füh-
verzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) 5.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat hat bzw. der Gastgeber bzw. der Gastgeber Einkünfte verklagen. 3.2. Im Falle einer elektronischen Buchung bestätigt rungsbeginn aus Beweisgründen in schriftlicher Form
angegebenen Preise sind Endpreise und schließen zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinba- aus einer anderweitigen Verwendung erhalten hat. die CTZ dem Gast, bzw. dem Auftraggeber unver- getroffen werden.
die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten rung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu er- Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast bzw. 9.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist züglich auf elektronischem Wege den Eingang seiner 4.6. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von
ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders folgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, Buchung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die
angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergü- geringeren Betrag zu bezahlen. die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Buchungsbestätigung dar und begründet keinen nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbe-
sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für tung verlangen. Die Geltendmachung eines weiterge- 6.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Anspruch auf das Zustandekommen des Vertrages mit sondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der
verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. henden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. versicherung wird dringend empfohlen. Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort einem Gästeführer. Führung) und vom Gästeführer nicht wider Treu und
Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des 6.7. Rücktrittserklärungen sollen an Werktagen (ohne im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz 3.3. Erfolgt die Buchung durch einen in diesen Be- Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Unterkunftsbetriebs des Gastgebers nach 12:00 Uhr Samstage) zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr, freitags oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage- dingungen als „Gruppenauftraggeber“ bezeichneten die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt-
Anspruch genommen werden. des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüg- zwischen 8:00 Uhr und 15:00 Uhr ausschließlich direkt erhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Dritten, also eine Institution oder ein Unternehmen zuschnitt der Führung nicht beeinträchtigen.
3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen lichen allgemeinen Hinweis des Gastgebers oder einer an die CTZ gerichtet werden, außerhalb dieser Zeit Sitz des Gastgebers vereinbart. (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, 4.7. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-An-
ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung. ausschließlich direkt an den Gastgeber. 9.5. Die Bestimmungen Ziff. 9.2 bis 9.4 gelten nicht, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur,
wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht gaben.
Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft
6. Rücktritt und Nichtanreise 7. Pflichten des Gastes; abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union Reisebüro) so ist dieser als alleiniger Auftraggeber
und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungs- Vertragspartner der CTZ im Rahmen des Vermittlungs- 5. Preise und Zahlung
grundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen 6.1. Für Rücktritt und Nichtanreise gilt, abhängig von Kündigung durch den Gast oder andere internationale Bestimmungen anwendbar vertrages, bzw. des Gästeführer im Rahmen des Dienst- 5.1. Die vereinbarten Preise schließen die Durchfüh-
ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. der vom Gastgeber gewählten Buchungsart: 7.1. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftre- sind. leistungsvertrages, soweit er nach den getroffenen rung der Gästeführung und zusätzlich ausgeschriebe-
a) Bei der Standard-Buchung wird die Buchung vom tende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen
4. Zahlung Hotel grundsätzlich bis 18.00 Uhr Ortszeit aufrecht- und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelan- Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäft- ner oder vereinbarter Leistungen ein.
4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung erhalten. Bei Nicht-Anreise bis 18.00 Uhr Ortszeit zeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des licher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den 5.2. Bei Stadtführungen, die ausschließlich zu Fuß
Gruppenauftraggeber trifft in diesem Fall die volle
richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem wird die Buchung vom Hotel für den Gast kostenfrei Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen. Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung vorgenommen werden, beträgt die maximale Teilneh-
Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestäti- aufgehoben. Ein Anspruch auf Unterbringung besteht 7.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen oder eventueller Rücktrittskosten. merzahl pro Gästeführer 25 Personen. Das trifft auch
gung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere danach nicht mehr. Verzögert sich die Anreise des Gas- Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat auf kombinierte Bus/Fußführungen zu.
Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der ge- tes so, dass seine Ankunft erst nach 18.00 Uhr Ortszeit dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige 3.4. Ist ausdrücklich vereinbart, dass der Gruppen- 5.3. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten, Kurtaxe und
samte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für erfolgen kann, so muss das Hotel vom Buchenden/Gast auftraggeber die Buchung als rechtsgeschäftlicher Fremdenverkehrsabgaben sowie Beförderungskosten
eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei
Vertreter der späteren Teilnehmer vornimmt, so hat er
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