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Lochgefängnisse

Lochgefängnisse in Nürnberg

Die mittelalterliche Gerichtsbarkeit, sichtbar in den Nürnberger Lochgefängnissen, ist nichts für sanfte Gemüter. Neben den Gefängniszellen sind die Folterkammer, das Henkerstübchen für die letzte Mahlzeit, die Schmiede zur Herstellung von Fesseln und die Gefängnisküche zu besichtigen.

Mittelalterliche Gerichtsbarkeit hautnah in den Nürnberger Lochgefängnissen erleben

Im Jahre 1322 erwarb die Reichsstadt Nürnberg vom Kloster Heilsbronn dessen Brothaus am Salzmarkt und baute es zum Rathaus um. Da das alte Rathaus zugleich Ort der Gerichtsbarkeit war, entstanden in den Kellerräumen die Nürnberger Lochgefängnisse. Zu sehen sind heute noch zwölf Zellen, in denen bei 2 Metern Länge, Breite und Höhe oftmals zwei Gefangene in völliger Dunkelheit angekettet waren.

Im Mittelalter hausten Gefangene in dunklen, kalten und engen Zellen

Die Lochgefängnisse dienten der Stadt Nürnberg im Mittelalter als Untersuchungsgefängnis. Fußböden, Decken und Wände der Zellen waren mit Holzbrettern ausgekleidet. Eingerichtet waren sie mit Pritsche, Bank und einem Brett als Tisch sowie einem Heizbecken im Winter.

Die Folter war im Mittelalter keine Bestrafung

Bestimmten Missetätern wie Brandstiftern oder Verleumdern waren in den Lochgefängnissen eigens gekennzeichnete Zellen vorbehalten. Die sogenannte Kapelle diente als Folterkammer zur Erzwingung von Geständnissen. Die Art der Folter bestimmte das Stadtgericht, das im großen Ratssaal des alten Rathauses tagte.

Bilder zu den Lochgefängnissen

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5 Dinge...

... die man (auch) über die Lochgefängnisse wissen sollte

 

  1. Für die Bezahlung von Kost und Logis sowie medizinische Betreuung mussten die Gefangenen in den Lochgefängnissen selbst aufkommen.
  2. Wohlhabende konnten sich eine bessere Versorgung in den Lochgefängnissen erkaufen.
  3. Arme wurden in den Lochgefängnissen von Almosenstiftungen oder auf Kosten der Stadt Nürnberg versorgt.
  4. Bader und Ärzte konnten die Verlegung aus den Lochgefängnissen in einen Gefängnisturm mit angenehmerem Klima beantragen.
  5. Die Folter der Angeklagten wurde erst 1813 vom Bayerischen Kriminalgericht aufgehoben.

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