Touristische Busanfahrt

Halte- und Parkmöglichkeiten für Reisebusse in Nürnberg

Auf der folgenden Seiten finden Sie eine Übersicht der Halte- und Parkmöglichkeiten für Reisebusse im Nürnberger Stadtgebiet. Bitte bedenken Sie, dass die Nürnberger Altstadt mittelalterlich geprägt und sehr eng bebaut ist. Innerhalb der Altstadt gibt es daher keine Möglichkeit, einer größeren Anzahl an Reisebussen das Aus- und Einsteigen der Fahrgäste zu ermöglichen. Am Rande der Altstadt stehen Ihnen mit dem Vestnertorgraben, der Grasersgasse und dem Spittlertorgraben Halte- und Kurzzeitparkmöglichkeiten zur Verfügung, von denen aus Ihre Fahrgäste innerhalb von 15 Minuten alle wichtigen Sehenswürdigkeiten in der Nürnberger Altstadt erreichen.

Die Sonderregelungen für die Busanreise während des Christkindlesmarktes finden Sie hier.

Busparkplätze und Ein-und Ausstiegsmöglichkeiten

Nutzung der Augustinerstraße für mobilitätseingeschränkte Personen

Die Einfahrt in die Augustinerstraße über das Hallertor und die Benutzung des dortigen Bushaltestreifens ist grundsätzlich nicht gestattet.

Wir bitten Sie deshalb die Bushalteplätze am Vestnertorgraben oder der Grasersgasse anzufahren.

Die Anfahrt der Augustinerstraße ist nur für mobilitätseingeschränkte Personen mit einer Zufahrtsgenehmigung unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Für Busse mit mobilitätseingeschränkten Personen kann die Zufahrt im Einzelfall mittels einer kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigung (nach §46 StVO) erfolgen. Die Erteilung erfolgt ausschließlich online über: https://busslots.nuernberg.de

Dort finden Sie auch ein Benutzerhandbuch mit detaillierten Erläuterungen zu den Funktionen sowie einen FAQ-Bereich. Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr auf Grundlage geltender Rechtsvorschriften erhoben. In diesen Rechtsvorschriften ist die Rückerstattung von stornierten Buchungen/Ausnahmegenehmigungen nicht vorgesehen. Jede Ausnahmegenehmigung gilt einmalig für den jeweils beantragten Zeitslot. Sie muss dem Wachpersonal vor Ort vorgezeigt werden.

Für das Absetzen sowie für das Abholen der Gäste ist jeweils eine eigene Genehmigung erforderlich. Einfahrten ohne eine gültige Ausnahmegenehmigung oder das Überziehen der Haltedauer erfüllen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Der Stadt Nürnberg steht hier das Recht zur Ahndung zu. Im Wiederholungsfalle prüft die Stadt Nürnberg, ob weitere Ausnahmegenehmigungen ausgestellt werden können.

Regelungen zur Befahrung der Altstadt:

  • Touren, welche die Altstadt nicht als primäres Thema haben (beispielsweise Touren zum Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände) fahren die Haltestellen in der Grasersgasse oder am Vestnertorgraben an, falls ein Kurzbesuch in der Altstadt gewünscht ist.
  • Der Shuttle-Verkehr zum Personenschifffahrtshafen nutzt ausschließlich die Aus- und Einstiegsstelle in der Grasersgasse.
  • Werden mehrere Busse eingesetzt, sind die mobilitätseingeschränkten Personen auf einen Bus zu konzentrieren, so dass die Einfahrten auf ein Minimum reduziert werden.
  • Der Bus kommt erst zur angegebenen Abholzeit in die Augustinerstraße, ein Warten auf Fahrgäste ist nicht möglich.

Nutzung der Augustinerstraße für mobilitätseingeschränkte Personen während des Christkindlesmarktes

Das für die Augustinerstraße geltenden Buseinfahrtverbot von 9-18 Uhr wird während des Christkindlesmarkets (25. November bis 24. Dezember) auf den ganzen Tag ausgeweitet. Für Busse mit mobilitätseingeschränkten Personen ist die Einfahrt in Ausnahmefällen weiterhin möglich, es muss jedoch für jede Einfahrt  (auch nach 18 und vor 9 Uhr) eine Ausnahmegenehmigung vorliegen. ​​​​​​ Weitere Informationen unter busslots.nuernberg.de

 

Wichtige Hinweise für Reisebusse in Nürnberg

Wir freuen uns, dass Sie eine Fahrt nach Nürnberg planen.

Wichtige Hinweise für Reisebusse

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